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Technik

Leider sind die Systeme von Liebmann und Zeuke nicht miteinander kompatibel.

Liebmann hat von Beginn an ein Zweileiter-Dreischienen-System für Gleichstrom gefertigt. Das lag wohl daran, daß bei Liebmann Ende der 1930er ein kleiner Gleichstrommotor mit Permanentmagnet zur Verfügung stand, der später als sog. Wehrmachts-Motor bekannt wurde. Er war im Krieg für den Einbau in Flugzeuge vorgesehen.

Den Mut zum Zweileiter-Zweischienen-Gleichstromsystem hatte man aber nicht. Dafür war erst in den 1950ern die Zeit reif. Die Fa. Fleischmann fertigte für einige Jahre ein solches Spur 0 - System.

 

Zeuke hat anfangs ein Zweileiter-Dreischienen-System für Wechselstrom gefertigt und hatte damit das Problem der Fahrtrichtungsumschaltung. Die Fa. Märklin hatte ein Patent auf ein Umschaltrelais, das bei Überspannung schaltete. Wenn man bedenkt, daß nach dem Kriege ohnehin für einige Zeit keine deutschen Patente existierten, hätte man bei Zeuke kein neues System erfinden müssen. Aber man ging diesen Weg, aus welchen Gründen auch immer, und brachte das Dreileiter-Dreischienen-System heraus.

So weit so gut. Aber ich habe nun in der Patentdatenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes, die für jedermann über das Internet frei zugänglich ist, recherchiert und dabei festgestellt, daß Zeuke auch mit seinem "Zeuke"-System nur ein weiteres Märklin-Patent genutzt hat. Es handelt sich dabei um das Deutsche Reichspatent Nr. 655 727 - Umsteuervorrichtung auf Vor- und Rücklauf elektrisch betriebener Schienenfahrzeuge von Spielzeugeisenbahnen mit Fernschaltung - vom 21. Januar 1938.

(Die Patentdatenbank ist unter www.depatisnet.de abrufbar. Unter der Rubrik ist "Einsteigerrecherche" zu wählen und in das erste Feld "DE" und in das zweite Feld die o.g. Patentnummer einzugeben.)


Quelle: DE 655 727

Der Anspruch 1 lautet:
1. Umsteuervorrichtung auf Vor- und Rücklauf elektrisch betriebener Schienenfahrzeuge von Spielzeugeisenbahnen mit Fernschaltung, insbesondere von Lokomotiven,
dadurch gekennzeichnet,
daß einerseits die Stromschiene (a) der drei Schienen (a, b, c) mit der Stromzuleitung (e) unmittelbar in Verbindung steht, während den beiden Fahrschienen (b, c) der Strom wechselweise zugeleitet wird und andererseits das umzusteuernde Fahrzeug (g) mit zwei für Vor- und Rücklauf bestimmte Wicklungen (i, k) versehen ist, welche je mit einer der beiden Fahrschienen (a, b) in Verbindung stehen.

Auch der von mir seit über 50 Jahren verwendete Zeuke-Fahrtrafo verletzt ein Märklin-Patent, und zwar das Deutsche Reichspatent Nr. 665 823 - Spielzeugtransformator mit Vorrichtung zur Regulierung seiner Sekundärspannung - vom 4. Oktober 1938.


Quelle: DE 665 823

Der Anspruch 1 lautet:
1. Spielzeugtransformator mit Vorrichtung zur Regulierung seiner Sekundärspannung,
dadurch gekennzeichnet,
daß derselbe aus einer Spule zylindrischer Form besteht und der als Reguliermittel dienende Stromabnehmer in Form einer hebelartig schwenkbaren Schleiffeder ausgebildet ist, welche über die sämtlichen Sekundärwicklungen weggedreht werden kann, die auf der Bahn der Schleiffeder blank sind.

Bei Liebmann bin ich mir nicht ganz sicher, ob das von Märklin angemeldete Deutsche Patent Nr. 812 293 - Elektrisch betriebenes Spielzeug mit Fernumsteuerung - vom 27. August 1951 zu Recht erteilt wurde, denn in den Liebmann-Lokomotiven, die vor dem II. Weltkrieg ausgeliefert wurden, war bereits dieses Prinzip, nämlich die Verwendung eines Gleichstrommotors mit Permanentmagnet, verwirklicht.


Quelle: DE 812 293

Der Anspruch 1 lautet:
1. Elektrisch betriebenes Spielzeug, insbesondere elektrisch betriebene Spielzeugeisenbahn, mit Fernumsteuerung,
gekennzeichnet durch die Verwendung gleichstrombetriebener Motoren von Zylinderform mit im Vergleich zur Mantellänge des Zylinders kleinem Durchmesser, die einen permanenten Magneten, vorzugsweise aus Tromalit, enthalten und deren Bürsten an einer Stirnseite des Zylinders angeordnet sind.

Allerdings war man bei Märklin konservativ und hat auf die neuen Lösungen verzichtet.


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